Final Countdown has just begun – after torture in GDR Prisons came the white torture in united Germany by united Intelligence and united INJUSTICE on Order bei Goverment

Dr. Klaus Bästzlein was an Expert for Stasi- Documents and files and he has been helping me in my fight for my hounour and human rights, because of injustice in the GDR as a victim of the poilitical affair.. Several times he visited myhome and knove evertything about our situatieon then one reverent or preacher. By the end og november was invited by miss Margarete Koppers – the Generalstaatsanwältin from Berlin to talk about CASE ADAM LAUKS

After the meeting with Miss Margarete Koppers „my Friuend“ dissapeared at once: NO promissed call on that suday – no answer on my E Mails… What exactly happend we will never konwe, because he seem to bee stopped by Miss Margarete Koppers or he was a spion set on me from the beginning and stand under the command of one of Germ,any´s intelligences? I asked him friendly to giv back my CD and all those Documents which he hase been sampling over three Years? NO REACTION because he delivered them to bad and ogly in this Land.

Also my Lowyer Miuster Thomas Lerche interrupt his support in 551 Rh 218/15 after he have had lost my case VG 1 K 225/17 payd by the Verwaltungsgericht. All the time he said NO WORD!?

This is the Complain to the Court of Berlin in the Case 551 Rh 218/15 createde by an undependend Expert of: Landesbeauftragter für Stasi-Unterlagen Berlin. My thanks to Jurist will stay, without money in my coat i would never be able to write it down like Mister Dr. Klaus Bästlein have done it for me.

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Dr. Klaus Bästlein handelte wie mein bester Freund … bis zum Gespräch mit der Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Margarete Koppers. Dabei wurde er abgestellt vom Fall Adam Lauks – von wem auch immer (!? ) – abgezogen. Er fertigte dieses Schreiben und wollte wie vereinbart es an mein RA Thomas Lerche schicken, der es mit seinem Begleitschreiben an das Landgericht Berlib an die 551 Rh 218/15 weiterleiten sollte/wollte. Ich habe bis heute nicht die Bestätigung, dass RA Lerche das getan hätte, aber auch nicht die Bestätigung dass Dr. Klaus Bästlein den Schriftsatz, wie versprochen, an RA Lerche geschickt hätte. Also schickte ich es an die Präsidentin des Landgerichtes Frau Gabriele Nieradzik und an die Vor-sitzende der Kammer 551 Richterin Erdmann – leicht ergänzt – am 03.05.2019 selbst ab.

Dr. Klaus Bästlein schrieb – zweifelsohne wohlwollend -an das Landgericht:

auf das dortige Schreiben vom 18.Aprill 2018 beantrage ich nunmehr Folgendes:

  1. Dem Antragsteller durch mündliche Anhörung rechtliches Gehör zu verschaffen
  2. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht sämtliche Erkennungsmöglichkeiten zum vorliegenden Fall -. insbesondere in Hinblick auf die politischen Implikationen und Maßnahmen zur Steuerung des Verfahren – auszuschöpfen.
  3. Die Richter am Landgericht Christoffel, Heinatz und Rosenthal wegen groben Verfahrensfehler von der weiteren Mitwirkung auszusschließen.

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„Zwar sieht das StrRehaG eine mündliche Anhörung nicht regelmäßig vor ( in 29 Jahren gab es dort bis jetzt nur vier ), eine solche Anhörung ist hier jedoch nach Art. 6 EMRK, Art. 103 Abs. in Verbindung mit Art 2. Abs. 1 Art 20 Abs. 3 GG sowie nach Art. 14 Abs. 1 BerlVerf geboten“

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„Das Landgericht ist aufgefordert, diese Rechtsprechung zu respektieren und auch gegenüber dem Antragsteller zu beachten. Insbesondere ist ihm nach 28 Jahren ! – endlich rechtliches Gehör durch mündliche Anhörung zu gewähren und erstmalig die 10501 Akte der BStU im Original zu ersuchen.“

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Der Antragsteller achrieb am 24.5.82 und bat die Generalstaatsanwaltschaft darum dringend den OP-Eingriff in der Charite machen zu lassen. Kurz danach erhielt er die schriftliche Ablehnung der Staatsanwältin Rosenbaum, dass für ihn ( als U-Häftling ) das Haftklrankenhaus Leipzig Meusdorf zuständig wäre.“

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„Erst als der Vernehmer Ehlert ( übernommen vom Hauptzollamt Berlin ) dem Ant-ragsteller mitgeteilt jhatte, dass die termiinierte Ausreise der Familie am 24.6.82 nicht stattfindet und die Ausreise der Familie als Bedingung – Erpressung – für die Aussage erklärt wurde beging der Antragsteller beginnend mit dem 8.6.82 seine Selbstbezichtigung.“ –Operiert wurde er entschieden zu spät am 16.9.872

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Der Antragsteller wurde nach der nichtindizierten, zusätzlich zum Verschließen zwei offenen Venen, auf Befehl des MfS sngeebrachten Sphinktereinkerbung im Haus 115 des Städtischen Klinikum Berlin Buch am 27.7.1983 in den Vollzug zurückgebracht und wurde in der Absonderungszellen und Arrestzellen in Eu weggesperrt und in der Schlichtzelle 038 im Haus 6 von Berlin Rummelsburg auf Weisung des Verbindungsoffizier Oberstleutnant Neidhardt der Folter und brachialen Gewaltanwendung der STASI-Schergen ausgesetzt.

Das Haus 115 – stand mit seinem Ärzteteam unter der Leitung des Professor Dr. Wendt, OA Rieker, Dr.Klebs, Dr. Pastrik und Dr. Brandt dem MfS zur besonderen Verwendung zu Verfügung. Unter Vertrag für das MfS hat sie der IMS „Nagel“ – alias ChA des MED-Dienstes des Zuchthauses Berlin Rummelsburd MR OSL.Dr.Erhard Zels genommen – ergo die unterlagen SEINEM Befehl.( Aus der seitens BStU mutwillig abgebrochenen Forschungsarbeit zum Thema: „Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR“ )

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Nach der Rückkehr 1985: „Aus den Akten der HA XXII – Terrorabwehr ist ersichtlich, dass eine Quelle der HA II/10 Spionageabwehr gegen Jugoslawien meldete, dass sich Lauks in Jugoslawien nationalistischen Kreisen angeschlossen hatte ( als Deutschstämmiger? *) und dass über die Liquidierung von Lauks erörtert wurde“

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“ Dem gerichtlichen Auskunftsersuchen ist damit nicht genüge getan. Vielmehr hat die BStU sämtliche ( 10501 ) Unterlagen in unzensierter Form, im Original vor-zulegen.“

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„Die am 23. Januar ( an das Landgerucht Berlin ) übelieferten Unterlagen lassen eine wirkliche Auswertzung nicht zu. Es handelt sich um manipulierte Akten, die so unsäglich zugerichtet sind, dass sie kein ordentlicher Archivar vorlegen würde.,“ Ein rechtsstaatliches Verfahren kann und darf sich aber nicht auf solche geheimdienstartigen Elaborate stützen. Die Originale sind als Augenscheinsobjeklte im Rehabilitierungsverfahren unerläßlich und vollständig vorzulegen.“

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„Dier Fäden der Untersuchungen liefen beim stellvertretendemn Generalstaatsan-walt Günter Wendland und seinem Stellverträter Borchert zusammen. Die beiden waren in politischen Fällen die zentrale Personen in der DDR Justiz.“

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„Die völlig überzogene Frteiheitsstrafe von 7 Jahren ( und 50.000 M Geldstrafe*) gegen den Antragsteller könnte im übrigen auch darauf zurückzuführen sein, dass Erich Mielke mit einem Wutanfall auf den ilegalen – nicht genehmigten ambulanten Handel mit Quarzuhren westlicher Prägung reagierte als er erstmalig im März 1983 davon erfuhr. Denn dieser wurde nicht durch Stasi-Spoitzel in der DDR bekannt, sondern erst durch einen Hinweis ( IM Bericht* ) von IMS „Josef“ – einen ehemali-gen Angehöriugen der polnischen Staatssicherheit aus West-Berlin, den das MfS zu einer inoffizieller Tätigkeit für das MfS erpresst hatte.“

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